Worum ging es in dem Verfahren?
Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) erregte mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen die Aufmerksamkeit vieler Verbraucher:innen. Mit der Ankündigung eines bis zu 25-prozentigen Neukundenbonus gewann die BEV eine sechsstellige Zahl an Kunden:innen. Nach Vertragsschluss versuchte die BEV die Preise zu erhöhen, im Januar 2019 folgte der Insolvenzantrag und die Belieferung wurde eingestellt. Die Betroffenen fielen in die erheblich teurere Ersatzversorgung. Der Insolvenzverwalter verweigerte ihnen außerdem den Neukundenbonus.
Dagegen klagte der vzbv. Er meinte, der Bonus sei unabhängig davon zu gewähren ist, ob Betroffene ein Jahr lang beliefert wurden. Es läge allein in der Verantwortung des Unternehmens, dass der Vertrag nicht erfüllt werden konnte. Außerdem funktioniere die Verrechnung des Neukundenbonus mit einer Forderung aus der Endabrechnung auch in der Insolvenz.