Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
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Ins Klageregister eintragen
Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Im Erfolgsfall erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen.
Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweiseund Mustertexte.
Termine
Freitag, 5. April 2024 Wir klagen Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen DAZN beim Oberlandesgericht Hamm ein.
Donnerstag, 6. Februar 2025 Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
offener Zeitpunkt Mündliche Verhandlung Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
offener Zeitpunkt Letzte Chance zur Anmeldung Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
offener Zeitpunkt Oberlandesgericht erlässt Urteil Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
offener Zeitpunkt Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dem Verfahren?
Der Streaming-Anbieter DAZN hat seine Preise bei bestehenden Verträgen mehrfach ohne Zustimmung der Kund:innen erhöht. Der vzbv hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die Preiserhöhungen 2021 und 2022 für Bestandskunden für rechtswidrig. Die Klage umfasst die einseitigen Preiserhöhungen 2021 und 2022 für monatlich kündbare Abos und Jahres-Abos. Preise für Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage.
Welches Ziel verfolgt die Klage?
Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise vom Anbieter für Betroffene zurückholen. Es soll klargestellt werden, das einseitige Preiserhöhungen nicht möglich waren.
Wer ist betroffen?
Die Klage erfasst Verbraucher:innen, die diese Kriterien erfüllen:
Sie haben eine Preiserhöhung 2021 und/oder 2022 erhalten.
Der Vertrag mit DAZN Limited bestand schon vor der jeweiligen Preiserhöhung.
Sie haben der Preiserhöhung oder einem neuen Vertragsmodell nicht zugestimmt.
Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
Wir stellen Ihnen zur Registeröffnung einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können.
Um wie viel Geld geht es?
Für die Betroffenen geht es um unterschiedliche Beträge. Der Betrag im Einzelfall hängt davon an, für welchem Zeitraum jemand die erhöhten Preise gezahlt hat. DAZN soll die jeweilige Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und dem neuen Preis zurückerstatten.
Preiserhöhung August 2021
Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2022 abgerechnet haben.
Preiserhöhung August 2022
Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 149,99 auf bis zu 299,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2023 abgerechnet haben.
vzbv verklagt DAZN wegen einseitiger Preiserhöhungen
Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig. Deshalb hat er nun eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.
Die Webseite der Verbraucherzentralen informiert über das Beratungsangebot und die Kontaktdaten der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bietet keine Beratung an.