Häufig gestellte Fragen zur Teilnahme an einer Klage

Sie wollen sich einer Sammelklage anschließen? Allgemeine Informationen zum Klageregister des Bundesamts für Justiz (BFJ) finden Sie hier.
  • Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt das Register für Verbandsklagen (Verbandsklageregister). 
  • Sie können sich den Klagen anschließen, indem Sie sich für das Klageregister anmelden. 
  • Das BFJ stellt Formulare für Anmeldung, Abmeldung und Änderungen zur Verfügung.
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Anmeldung

Wie kann ich mich einer Sammelklage anschließen?

Sie können sich der Sammelklage anschließen, indem Sie sich für das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BFJ) anmelden.

Kostet mich die Anmeldung in das Klageregister?

Anmeldung und Teilnahme an einer Klage sind kostenfrei.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich mich eintragen lassen?

Für Klagen, die bis zum 12.10.2023 erhoben wurden, können Sie Ihren Anspruch bis zum Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung im Klageregister des Bundesamts für Justiz (BFJ) anmelden. 

Für Klagen, die seit dem 13.10.2023 erhoben werden, können Sie Ihren Anspruch spätestens drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung anmelden. Der Schluss der mündlichen Verhandlung ist der Termin, an dem das Gericht bekannt gibt, wann es ein Urteil fällen wird.

Melden Sie sich möglichst frühzeitig an. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) informiert auf seiner Webseite www.sammelklagen.de und mit News-Alerts über Fristen.  

Wie kann ich mich anmelden?

Das Bundesamt für Justiz (BFJ) empfiehlt, die bereit gestellten Online-Formulare zu verwenden. Sie finden dort auch Ausfüllhinweise.

Kann ich mich auch per E-Mail, Post oder Fax anmelden?

Ja, das ist möglich. Das Bundesamt für Justiz (BFJ) empfiehlt die elektronische Anmeldung per Online-Formular. Mit der Verwendung des Online-Formulars ist sichergestellt, dass der Antrag alle gesetzlich geforderten Pflichtangaben enthält.

Wie verwende ich das Online-Formular?

Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Versichern Sie auch „die Richtigkeit meiner Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen. Betätigen Sie den Button „senden“. Wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, wird Ihre Anmeldung an das Bundesamt für Justiz (BfJ) übertragen.

Wen trage ich im Formular unter IV. Vertretung/ II. Vertreter ein?

Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls "Verbraucherzentrale Bundesverband" / "vzbv" oder ähnliches als Vertreter ein. Der jeweils tätige Verband führt die Sammelklage als Kläger. Er ist im Regelfall nicht Ihr Vertreter. 

Wenn Sie sich im Klageregister anmelden wollen, benötigen  Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Vertreter. Nur falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützt werden, geben Sie das unter IV. / II. an.  In dem Fall ist es sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Wenn Sie eine:n Vertreter:in benennen, schickt das BFJ die Bestätigung über die Registereintragung an den/die Vertreter:in.

Ist der vzbv mein Vertreter?

Nein. Das Wort „Vertreter“ meint im Rahmen Ihrer Anmeldung für das Klageregister einen Rechtsanwalt, einen Betreuer oder eine andere Person, die den/die Anmelder:in individuell vertritt. Diese Rolle übernehmen wir als Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht. Wenn Sie den vzbv als Vertreter angegeben haben, korrigieren Sie die Angabe bitte im Klageregister. Das BfJ hat für diesen Zweck ein Online-Formular bereitgestellt. Dort können Sie angeben, dass Sie nicht (mehr) vertreten werden oder – sofern Sie jemanden mit Ihrer Vertretung beauftragt haben – diese Person benennen.

Was trage ich in das Feld "Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses" ein?

Beschreiben Sie bitte knapp den Sachverhalt, der Ihrem Fall zugrunde liegt. Erklären Sie dabei, inwiefern Ihr Anspruch oder Rechtsverhältnis zu der Sammelklage passt. Rechtliche Ausführungen sind nicht erforderlich. Der jeweils klageführende Verband stellt Ihnen Informationen zum Registereintrag bereit. Beachten Sie diese bitte. Folgende Fragen sollten Sie beantworten:

  • Worum geht es bei Ihnen?
  • Welcher Vertrag ist betroffen?
  • Wann war das Datum des Vertragsschlusses?
  • Was ist passiert?
Was soll ich in das Feld VII. Angaben zur Höhe des Anspruchs / V. Betrag der Forderung eintragen?

Das Feld kann leer bleiben.

In welchen Sprachen kann ich das Formular ausfüllen?

Bitte füllen Sie das Formular auf Deutsch aus.

Welche Unterlagen muss ich der Anmeldung beifügen

Bitte übermitteln Sie mit Ihrer Anmeldung keine weiteren Dokumente. Diese werden nicht bearbeitet. Für die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Nach der Anmeldung

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz (BFJ) verschickt nach Ihrer Eintragung eine Bestätigung per Brief. Mit der Bestätigung erhalten Sie ein Geschäftszeichen, unter dem Ihre Anmeldung eingetragen ist. Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung gut auf.

Wann erhalte ich die Bestätigung über die Eintragung?

Das Bundesamt für Justiz (BFJ) bearbeitet die Anmeldungen für das Register so schnell wie möglich. Wir, der vzbv, können Sie nicht zum Stand der Bearbeitung Ihrer Anmeldung informieren.

Sollte ich Adress- oder Namensänderungen mitteilen?

Wenn sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändert, sollten Sie das dem Bundesamt für Justiz (BfJ) mitteilen. Für die Mitteilung von Adress- oder Namensänderungen stellt das BfJ Formulare zur Verfügung.

Kann ich mich wieder abmelden?

Ja. Das Bundesamt für Justiz (BFJ) stellt für die Rücknahme einer Anmeldung zum Klageregister ein Online-Formular zur Verfügung. Darin müssen Sie auch das Geschäftszeichen angeben, das Ihnen das BfJ nach der Anmeldung zugeschickt hat. Für Klagen, die bis zum 12.10.2023 erhoben wurden, können Sie Ihre Anmeldung bis zum „Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen Verhandlung“ zurücknehmen. Das müssen Sie also bis um 24 Uhr des Tages getan haben, an dem der erste Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht stattfindet.

Für Klagen, die seit dem 13.10.2023 eingereicht wurden, können Sie Ihre Rücknahme spätestens drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erklären. Der Schluss der mündlichen Verhandlung ist der Termin, an dem das Gericht bekannt gibt, wann es ein Urteil fällen wird.

Für die fristgerechte Rücknahme kommt es auf den rechtzeitigen Eingang Ihrer Erklärung beim Bundesamt für Justiz an. Der vzbv informiert für seine Klagen, welche Fristen Sie einhalten müssen. Die Informationen finden Sie auf www.sammelklagen.de. Sämtliche Sammelklagen sind auf einer Übersichtsseite gelistet.

Wie kann ich mich über den Verlauf einer Sammelklage informieren?

Das Bundesamt für Justiz (BFJ) veröffentlicht Hinweise und Entscheidungen des Gerichts im Klageregister. Alle Bekanntmachungen können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz einsehen. Der vzbv informiert über einen News-Alert über den Verlauf seiner Sammelklagen.