Übersendung von Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen versehen mit der Bezeichnung einer Justizeinrichtung
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte sich in irreführender Weise als hoheitliche Stelle ausgibt, indem sie Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen verschickt, die mit der Bezeichnung einer Justizeinrichtung versehen sind.