Klage gegen 1N Telecom GmbH wegen unzulässiger AGB
Es werden drei Klauseln des in Vertragsbestätigungsschreiben des Telekommunikationsanbieters beanstandet.
Die Verbraucherzentrale Thüringen beanstandet die Verwendung folgender Klauseln in Telekommunikationsverträgen der beklagten 1N Telecom GmbH :
a) „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar über www.1n.de/agb).“
b) „Ich bestätige, die Vertragszusammenfassung und Widerrufsbelehrung für meine Unterlagen erhalten zu haben.“
c) „Ferner kündige ich hiermit meinen bisherigen Vertrag bei der Telekom und beauftrage die Mitnahme (Portierung) meiner Rufnummer.“