Klage gegen ADAC, Verfahren II

Abschluss von Versicherung ohne Beratung, ohne dass der Verzicht auf eine Beratung vom Verbraucher ausdrücklich erklärt wurde
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3 HK O 9060/24
Zuständiges Gericht
Landgericht München I
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

ADAC Versicherung AG
Hansastr. 19
80686 München
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte vor Abschluss eines Versicherungsvertrags im Fernabsatzweg von Verbrauchern in nicht gesetzeskonformer Weise Beratungsverzichtserklärung einholt.