Ankündigung von Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung sowie einem negativen Schufa-Eintrag, sofern eine Mahnung ignoriert bzw. ein offener Betrag nicht ausgeglichen wird sowie irreführende Geltendmachung „Disputgebühren“ und „Mahngebühren“.
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen zahlreicher irreführender Angaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung von nicht bestehenden Forderungen auf Unterlassung in Anspruch.