Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Werbung mit unzulässiger gesundheitsbezogener Angabe
Das Nahrungsergänzungsmittel „Figura Fatburner“ wird unzulässiger Weise unter der Produktbezeichnung „Fatburner“ beworben bzw. in den Verkehr gebracht.