Unzureichende Belehrung über die Widerrufsbelehrung / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte, die mit Verbrauchern Dienstleistungsverträge zur Schuldenhilfe im Fernabsatz abschließt oder abschließen lässt, ohne deutlich über das Widerrufsrecht zu belehren.
Die Klage wurde durch das Landgericht abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.