Leugnen sowie vorformulierter Ausschluss des Widerrufsrechts
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte zu Lasten eines Verbrauchers, der von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch gemacht hat, das Widerrufsrecht in unzulässiger Weise leugnet.
Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass sich die Beklagte im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrags über digitale Dienstleistungen im gesetzeswidriger Weise eine vor-formulierte Erklärung zum Erlöschen des gesetzlichen Widerrufsrechts bestätigen lässt.