Klage gegen Dietz

Warenwahltasten an Zigarettenautomaten in Form und Gestaltung von Zigarettenpackungen ohne Warnhinweise
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
21 O 72/24 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Dietz GmbH
Siemensstraße 1
74211 Leingarten
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die auf einem von der Beklagten betriebenen Zigarettenautomaten angebrachten Warenauswahltasten, die Zigarettenpackungen nachempfunden sind, die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise nicht aufweisen.