Warenwahltasten an Zigarettenautomaten in Form und Gestaltung von Zigarettenpackungen ohne Warnhinweise
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die auf einem von der Beklagten betriebenen Zigarettenautomaten angebrachten Warenauswahltasten, die Zigarettenpackungen nachempfunden sind, die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise nicht aufweisen.