Verwendung unzulässiger Klauseln in AGB im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen über Ofenersatzteile. Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Versäumnisurteil entschieden, dass die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Klauseln der Beklagten unzulässig sind. Die Beklagte darf im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen über Ofenersatzteile im Fernabsatz die beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden bzw. sich nicht mehr auf diese Klauseln berufen.