Verwendung unzulässiger Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Parkeinrichtungen. / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (Revision nicht zugelassen).
Es wird beantragt, dass die Beklagte es unterlässt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbraucher:innen im Zusammenhang mit der Nutzung von Parkeinrichtungen für das Abstellen von Fahrzeugen (PKW o.ä.) folgende Klauseln zu verwenden:
1. Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der fair parken GmbH anzuzeigen.
2. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 1. verwiesen wird:) Verstößt der Nutzer gegen diese vorgenannte Anzeigepflicht, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten.
3. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen fair parken oder Dritten zugefügten Schäden.