Klage gegen Fuxx – Die Sparenergie GmbH wegen Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens bei Sonderkündigung durch Verbraucherinnen und Verbraucher wegen Umzug
Es wurde beantragt, dass die Beklagte es zu unterlassen hat, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, die mit der Beklagten einen Gasliefervertrag (Sondervertrag) geschlossen haben, nach Vertragsbeendigung aufgrund einer außerordentlichen Kündigung wegen eines Wohnsitzwechsels nach § 41b Abs. 5 EnWG einen Nichterfüllungsschaden in Rechnung zu stellen.