Formularvertragliche Beratungsbestätigung bei Zahnzusatzversicherung sowie irreführende Angaben über Leistungsausschluss
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass sich die Beklagte im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen über Zahnersatzleistungen von Verbrauchern formularvertraglich bestätigen lässt, dass sich der Verbraucher ausreichend beraten fühle, und auf diese Weise eine Beweislastumkehr zu ihren Gunsten bewirkt.
Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte einen Leistungsausschluss in einer Weise formuliert, der für den Verbraucher nicht den Umfang des Leistungsausschlusses erkennbar lässt.