Klage gegen IBERIA Líneas Aéreas de España S.A. Unipersonal

Steuern und Gebühren müssen neben dem Flugpreis ausgewiesen werden. Dies ist nicht der Fall.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
52 O 169/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Berlin II
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen

IBERIA Líneas Aéreas de España S.A. Unipersonal
C/ Martínez Villergas 49
28027 Madrid
Spanien

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Zugehörige Dokumente
Standdatum