Klage gegen Just Spices

Verstoß gegen Preisangabenverordnung. Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
Az. 34 O 14/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Düsseldorf
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Just Spices GmbH
Schiessstr. 44a
40549 Düsseldorf
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen Grundpreisen wirbt. Nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde das gerichtliche Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.