Verstoß gegen Preisangabenverordnung. Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen Grundpreisen wirbt. Nachdem das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde das gerichtliche Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.