Irreführung über Widerrufsfolgen hinsichtlich Erstattungsfrist bereits empfangener Leistungen. Unzulässiges Leugnen eines fristgerecht erklärten Widerrufs. / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Die Klägerin beanstandet, dass die Beklagte bei einem Maklervertrag über die Vermittlung eines „Schuldnerhilfevertrages“ behauptet, dass eine Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen und nicht wie gesetzlich vorgesehen innerhalb von 14 Tagen im Falle eines Widerrufs zu erfüllen ist. Weiter beanstandet die Klägerin, dass es unzulässig ist, wenn gegenüber einem Verbraucher, der fristgerecht seinen Widerruf ausgeübt hat, behauptet wird, dass das Widerrufsrecht entfallen sei und der Verbraucher statt der bereits fälligen Summe eine geringere Summe zu bezahlen habe.