Klage gegen Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG

Unzulässige Verweigerung der Auszahlung des Pfandes. Urteil ergangen.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
21 O 109/23 KfH
Zuständiges Gericht
LG Heilbronn
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG
Max-Eyth-Straße 13
74638 Waldenburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Es wurde beantragt, dass der Beklagten untersagt wird, einem Verbraucher, der in den Geschäftsräumen einen Pfandbon innerhalb der Verjährungsfrist vorlegt, die Auszahlung des Pfandes zu verweigern. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.