Anforderung einer intransparenten Vergütung aufgrund der Kündigung eines Vertrages über die Erstellung, Lieferung und Montage eines Treppenlifts. / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einem Verbraucher, der einen Vertrag über die Lieferung in Montage eines Treppenlifts gekündigt hat, die Auflösung des Vertrags gegen Zahlung einer anteiligen Vergütung anbietet, ohne die Parameter offenzulegen, anhand derer die Beklagte ihren Vergütungsanspruch infolge der Kündigung berechnet.
Das Landgericht Köln hat die Klage mit Urteil vom 07.02.2025 (Az. 81 I 55/24) abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.