Klage gegen Lifta GmbH

Anforderung einer intransparenten Vergütung aufgrund der Kündigung eines Vertrages über die Erstellung, Lieferung und Montage eines Treppenlifts. / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 U 45/25
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Lifta GmbH
Horbeller Straße 33
50858 Köln
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte einem Verbraucher, der einen Vertrag über die Lieferung in Montage eines Treppenlifts gekündigt hat, die Auflösung des Vertrags gegen Zahlung einer anteiligen Vergütung anbietet, ohne die Parameter offenzulegen, anhand derer die Beklagte ihren Vergütungsanspruch infolge der Kündigung berechnet.

Das Landgericht Köln hat die Klage mit Urteil vom 07.02.2025 (Az. 81 I 55/24) abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.