Unterlassungsklage wegen rechtswidriger Klauseln in Bestellformularen und Neufahrzeug- Verkaufsbedingungen. / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräfitg)
Die Klägerin beanstandet mit der Klage rechtswidrige Klauseln, die im Mai 2022 noch in Bestellformularen und in den AGB für den Verkauf von neuen Kraftfahrzeugen verwendet wurden.
Das Oberlandesgericht hat der Verbraucherzentrale vollumfänglich recht gegeben und den Anbieter zur Unterlassung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.