Unzureichende Information über Risiken und unrealisierte Verluste beim „Copy Trading“ sowie diesbezügliche Werbung unter Vorenthaltung wichtiger Informationen.
Die Klägerin wendet sich gegen irreführende Geschäftspraktiken der Beklagten im Zusammenhang mit dem entgeltpflichtigen Kopieren von Anlagestrategien („Copy Trading“). Die Beklagte verheimlicht in diesem Zusammenhang das erhebliche Risiko und beschränkt sich in irreführender Weise darauf, die angeblichen Profite und hohen Trefferquoten des Traders, dem der Verbraucher folgen soll, werblich herauszustellen.