Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften (Urteil ergangen - nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte auf ihrer Website Verbrauchern den Abschluss von kostenpflichtigen Mitgliedschaftsverträgen anbietet und dabei unter Verstoß gegen die sog. Button-Lösung die Zahlungspflicht sowie die Vertragsmodalitäten verschleiert.
Darüber hinaus greift die Klägerin an, dass die Beklagte Verbrauchern nicht die Kündigung durch Bereitstellung eines entsprechend eindeutig bezeichneten Buttons ermöglicht.