Inkassoschreiben, obwohl von dem Verbraucher im Hinblick auf den konkreten Vertrag mit der 1N Telecom GmbH das Widerrufsrecht ausgeübt wurde
Die Klägerin klagt dagegen, dass die Beklagte als Inkassounternehmen für Dritte angebliche Forderungen unter Bezugnahme auf Vertragsbeziehungen beitreibt, die aufgrund einen wirksam erklärten Widerrufs tatsächlich nicht mehr bestehen.