Irreführende gesundheitsbezogene Werbung für alkoholfreien Wein sowie irreführende Werbung mit dem Hinweis 0% Alkohol
Die Klägerin wendet sich gegen eine unerlaubte (unzutreffende) gesundheitsbezogene Angabe und verlangt darüber hinaus in offener Teilklage die Zahlung einer Vertragsstrafe.
Mit der Klageerweiterung wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte die von ihr angebotenen (Schaum-)Weine generell, also losgelöst von einem bestimmten Produkt, mit der wahrheitswidrigen Aussage bewirbt, diese hätten „0% Alkohol“, obwohl jedenfalls einige der von der Beklagten angebotenen Weine über einen Alkoholgehalt verfügen.