Klage gegen Sparkasse Schwaben-Bodensee (vormals Sparkasse Günzburg-Krumbach)
Abschluss- und Verwaltungskosten für den Abschluss von Anschlussverträgen, ohne dass diese im ursprünglich abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag vereinbart waren
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags hinsichtlich der Auszahlungsphase Anschlussverträge anbietet, die mit Kosten verbunden sind, ohne dass die Beklagte auf diese Kosten in der gesetzlich vorgegebenen Weise hingewiesen hat. Sie macht neben einem Unterlassungsanspruch Auskunfts- und Beseitigungsansprüche geltend.