Klage gegen StudiMed SV GmbH

Unzulässige Klauseln in einem Online-Registrierungsportal im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung von Studienplätzen. Urteil ergangen.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 UKl 1/23
Zuständiges Gericht
OLG Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

StudiMed SV GmbH
Universitätsstraße 5
50937 Köln
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Das Oberlandesgericht Köln hat die StudiMed SV GmbH nur im Hinblick auf die Nutzung zweier Klauseln zur Unterlassung verurteilt. So ist es unzulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung von Studienplätzen über ein Online-Registrierungsportal die folgenden Klauseln zu verwenden oder sich auf diese zu berufen:

  1. Für die Geltendmachung muss die Zulassung innerhalb einer Woche nachgewiesen werden.
  2. Der Vertrag verlängert sich um jeweils neun Monate, wenn er nicht von einer der Parteien bis spätestens zwei Monate vor Ablauf  in Textform gekündigt wird.

Im Übrigen wurde die Klage vom Oberlandesgericht abgewiesen. Das Gericht hat die weiter beanstandeten Klauseln hinsichtlich der zu zahlenden Provision (netto), des für den Test zu entrichtenden Beitrages sowie der Kosten für die Rücktrittsoption nicht für unzulässig erachtet. Eine Revision wurde nicht zugelassen.