Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in intransparenter Weise mit bestimmten Kontomodellen wirbt, in Bezug auf die sich mit einem bestimmten Bonus Entgelte reduzieren ließen, ohne dem Verbraucher vor Übersendung des zu diesem Zweck beigefügten Zustimmungsformulars transparent die Bedingungen zu erläutern, unter denen die Beklagte mit welchen Kosten bei welchen konkreten Einsparmöglichkeiten die Pakete bereitstellt, sowie ohne dem Verbraucher die Preis- und Leistungsverzeichnisse, die der Verbraucher mit der Rücksendung bestätigen soll, vorzulegen.