Klage gegen voxenergie GmbH, Verfahren II

Unterlassungsklage, da über einseitige Vertragsänderungen nicht rechtzeitig, klar und verständlich und über das Sonderkündigungsrecht überhaupt nicht informiert wurde. / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig).
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
97 O 83/23
Zuständiges Gericht
Landgericht Berlin
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Voxenergie GmbH
Großbeerenstraße 2-10
10117 Berlin
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum

 

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbrauchern Telekommunikationsverträge einseitig ändert, ohne rechtzeitig, nämlich mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt der Vertragsänderung, über den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung sowie über das dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zustehende Kündigungsrecht zu informieren.

Das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen (nicht rechtskräftig).