Irreführende Bewerbung von Wurstprodukten mit dem Hinweis „von regionalen Höfen“
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte als verantwortliche Lebensmittelunternehmerin vorgeschnittene Wurstware aus Fleisch mit einer angeblich „regionalen“ Herkunft vermarktet bzw. vermarkten lässt, obwohl diese Wurstware in ganz Deutschland zum Kauf erhältlich ist.