Klage gegen ZBI Fondsmanagement GmbH

Irreführender Risikoindikator im Basisinformationsblatt eines offenen Immobilienfonds / Endurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
4 HK O 5879/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Nürnberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

ZBI Fondsmanagement GmbH
Henkestr. 10
91052 Erlangen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Bewertung des Risikos bzw. der Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Risikoindikators das Risiko in einer für den Verbraucher verschleiernden Weise zu niedrig angibt.

 

Gegen den Anbieter ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen. Der Anbieter hat gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt. 

Mit Endurteil vom 21.02.2025 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth das Versäumnisurteil aufrechterhalten und damit die Verurteilung des Anbieters bestätigt. 
Die Bewertung eines Immobilienfonds mit der Risikoklasse "2" oder "3"  ist unzulässig, wenn die Preise nicht mindestens monatlich bewertet werden. In einem solchen Fall ist die Risikoklasse "6" anzugeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.