Werbung für Schuhe mit therapeutischen Wirkungsweisen, wobei die versprochenen Behandlungserfolge weder erkennbar noch dargelegt sind. / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schuhen, die die Beklagte mutmaßlich für wenige Euro aus China bezieht, mit umfangreichen Gesundheitsversprechen wirbt („lindern Fuß- und Gelenkschmerzen“), ohne, dass diese Schuhe diese Wirkungsweise haben.
Außerdem wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte mit angeblichen Kundenbewertungen offensiv für den Verkauf ihrer Schuhe wirbt, ohne zu erläutern, wie die Beklagte sicherstellt, dass die Bewertungen von „echten“ Kunden stammen.
Das Landgericht Kiel hat ohne mündliche Verhandlung das beantragte Versäumnisurteil erlassen.