Der Beklagte verwendet in seinen AGB 14 rechtswidrige Klauseln, die die Verbraucher:innen in ihren Rechten einschränken.
Die Klägerin macht mit der vorliegenden Klage ihr originär zustehenden Unterlassungsansprüche gemäß § 1 UKlaG geltend. Die angegriffenen Klauseln sind rechtswidrig und benachteiligen Verbraucher:innen.