Alle Fragen zur Klage gegen E.ON

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen E.ON.
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Grundsätzliches

Worum geht es in dem Verfahren?

Die E.ON Energy Solutions GmbH (E.ON) ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kund:innen fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. In den letzten Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.  

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Die Klage soll dafür sorgen, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend zum 31.12.2020 anpasst. Es soll die Preise anwenden, die zu diesem Stichtag galten und die danach erfolgten Preiserhöhungen nicht berücksichtigen. Für die Kund:innen ergibt sich daraus jeweils ein Guthaben, welches das Unternehmen an sie auszahlen soll.

Außerdem soll das Gericht feststellen, dass E.ON keine weiteren Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Das ist wichtig, falls das Unternehmen in Zukunft versucht, neue Preiserhöhungen durchzusetzen. 

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen.

Im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl betrug der Arbeitspreis Ende 2020 noch 6,18 Cent/ kWh (brutto). Bis ins Jahr 2023 erhöhte sich dieser auf 23,24 Cent/ kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies für die Jahre 2021 und 2022 nach Schätzungen des vzbv 3.500,00 Euro Mehrkosten.

Wer ist betroffen?

Die Klage betrifft Kund:innen von E.ON, die einen Fernwärmevertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Sie können mitmachen, wenn E.ON Ihnen gegenüber für die Anpassung der Arbeitspreise eine Formel verwendet, die folgende Faktoren enthält:

-    Erdgas, Börsennotierungen,
-    Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe und
-    diese beiden Faktoren zusammen mit 60 Prozent oder mehr eingehen

Die Formel können Sie zum Beispiel in den Preisblättern nachsehen, die E.ON mit den Jahresabrechnungen verschickt.

Nicht entscheidend ist, in welchem Versorgungsgebiet sie wohnen.

Sobald das Klageregister eröffnet ist, stellen wir einen Klage-Check bereit. Mit diesem können Sie dann ganz genau prüfen, ob Sie sich an der Klage beteiligen können. Nähere Informationen finden Sie unter Teilnehmen.

Wie funktioniert die Sammelklage?

Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir gesondert unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.

Termine

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat das Klageregister am 26. Februar 2024 eröffnet. Seitdem können Sie sich für die Klage anmelden.

Gibt es schon einen Gerichtstermin?

Das Gericht hat bisher keinen Termin zur Verhandlung angesetzt.

Teilnehmen

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Nein. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Sie müssen sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen und erhalten von dort eine Anmeldebestätigung. Zur Unterstützung stellen wir Ihnen einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Dabei erhalten Sie Textbausteine für die Anmeldung und weitere Hinweise. 

Parallel sollten Sie den Preiserhöhungen gegenüber E.ON auch selbst widersprechen. Wie das geht, erfahren Sie unter „Tipps und weitere Unterstützung.“

Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.

Wie kann ich mich im Klageregister eintragen?

Das Bundesamt für Justiz stellt unter anderem ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie im Klage-Check erhalten.

Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz?
  • Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Die „Angaben zu Gegenstand und Grund“ sind für die wirksame Anmeldung sehr wichtig. Nutzen Sie den Klage-Check  um einen passenden Textbaustein zu erhalten.
  • Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ durch Auswahl des Feldes zum Ankreuzen.
  • Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.
Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?

Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet.

Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Abmelden können Sie sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost. Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.

Muss ich den Preiserhöhungen vor der Anmeldung selbst widersprochen haben?

Eine Teilnahme am Verfahren erfordert nicht, dass Sie den Preiserhöhungen selbst widersprochen haben. Sie sollten dies aber tun, wenn noch nicht geschehen. Genaueres erfahren Sie unter „Tipps und weitere Unterstützung.“

Erfordert die Teilnahme, dass ich E.ON zur Erstattung aufgefordert habe?

Sie müssen E.ON auch nicht vorher auffordern, Ihnen Beträge zu erstatten. Sie können direkt an der Klage teilnehmen. Es kann trotzdem von Vorteil sein, wenn Sie E.ON selbst zur Erstattung auffordern. Denn damit können Sie Verzug erzeugen und einen Anspruch auf Zinsen erhalten. Lesen Sie mehr dazu im Abschnitt „Tipps und weitere Unterstützung.“

Kann ich an der Klage teilnehmen, wenn ich zur Miete wohne und die Fernwärmekosten über die Betriebskosten zahle?

An der Klage teilnehmen kann nur, wer den Vertrag mit E.ON selbst abgeschlossen hat. Wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie Ihre:n Vermieter:in auf die Klage hinweisen. Möglicherweise kann er/ sie sich beteiligen. Sollte es zu einer Erstattung kommen, können Sie diese von ihm/ ihr dann einfordern.

Können Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) an der Klage teilnehmen?

Grundsätzlich ist das möglich, wenn die WEG mit E.ON den Vertrag abgeschlossen hat. Hier kommt es aber auf Einzelheiten an. Näheres erfahren Sie, wenn Sie unseren Klage-Check nutzen.

Welche Versorgungsgebiete umfasst die Klage?

Für die Klage kommt es nicht darauf an, in welchem Versorgungsgebiet E.ON Sie mit Fernwärme beliefert. Entscheidend ist, dass das Unternehmen Ihnen gegenüber mindestens eine der unzulässigen Klauseln verwendet (hat).

Im Laufe des Verfahrens kann es passieren, dass das Gericht auf regionale Besonderheiten in den jeweiligen Gebieten abstellen will. Nur für diesen Fall werden wir in der ersten Instanz eine Eingrenzung auf die Versorgungsgebiete

  • Hamburg-Lohbrügge,
  • Erkrath-Hochdahl und
  • Schwalbach-Limes

vornehmen. Anwohner:innen der anderen Gebiete profitieren dann trotzdem von der Klage. Zu ihren Gunsten bleibt die Verjährung der Ansprüche während des Verfahrens gehemmt. Vor dem Bundesgerichtshof wird der vzbv in diesem Fall außerdem die Rechte für alle Betroffenen ungeachtet des Versorgungsgebiets weiterverfolgen.

Wann kann ich nicht an der Klage teilnehmen?

Wenn Sie mit dem Unternehmen bereits einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung abgeschlossen haben, können Sie an der Klage nicht mehr teilnehmen.

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden.

Einzelheiten zur Anmeldung im Register

Welche Person soll sich unter II. für das Register anmelden?

Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat. Haben mehrere Personen den Vertrag inne, sollte jede eine Anmeldung für sich vornehmen.

Bei besonderen, anderen Konstellationen können Sie diese in dem Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ unter IV. darlegen.

Wen trage ich im Online-Formular unter IV. als Vertretung ein?

Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Auch wenn der vzbv die Musterfeststellungsklage als Kläger führt und die Interessen der Verbraucher:innen insgesamt wahrnimmt, ist er nicht der Vertreter einzelner Verbraucher:innen. 

Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand

Falls Sie durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützen werden, geben Sie dies unter II. an. Es ist sinnvoll, dass der jeweilige Vertreter das Formular ausfüllt. Die Bestätigung über die Registereintragung wird an den Vertreter übersandt, falls Sie einen solchen benannt haben.

Was gebe ich unter VI. zum „Gegenstand und Grund“ an?

Die korrekten Angaben in dem Feld „Gegenstand und Grund“ sind wichtig dafür, dass die Anmeldung wirksam ist. Deswegen sollten Sie bei den Angaben sehr sorgsam sein. 

Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir Textbausteine vorbereitet. Nutzen Sie unseren Klage-Check um den für Sie passenden Text zu erhalten.

Was soll ich unter VII. in das Feld „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ eintragen?

Dieses Feld kann leer bleiben.

Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge habe?

Bitte melden Sie sich für jeden Vertrag einzeln an und füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.

Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Wenn Sie sich wirksam für die Sammelklage angemeldet haben, können Sie von dem Ausgang des Verfahrens profitieren. Wir verfolgen zwei Ziele:

  • Leistung: Das Gericht soll E.ON zur Rückzahlung der überhöhten Beträge verurteilen. Dann muss das Unternehmen den Gesamtbetrag aller einzelnen Zahlungsansprüche der Verbraucher:innen an einen „Sachwalter“ zahlen. Dieser prüft anschließend für jede angemeldete Person ob sie berechtigt ist. Außerdem berechnet er, wie hoch der einzelne Anspruch ist und zahlt ihn aus.
  • Feststellung: Soweit das Gericht feststellt, dass E.ON seine Preiserhöhungen nicht auf die verwendete Formel stützen darf, erhalten Sie keinen direkten Zahlungsanspruch gegen das Unternehmen. Sie können sich aber auf das Urteil berufen, die Erstattung der überhöhten Beträge fordern und künftige Preiserhöhungen verweigern. Sollte sich E.ON auch nach einem Urteil uneinsichtig zeigen und auf erhöhten Preisen bestehen, kann das bedeuten, dass Sie ein weiteres Verfahren führen müssen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollten sie das tun.  
Welche Vorteile hat der Antrag auf Musterfeststellung?

Mit der Musterfeststellung ist abgesichert, dass E.ON auch in Zukunft keine Preiserhöhungen mehr aufgrund der verwendeten Formel vornimmt. Sollte es dennoch dazu kommen, binden die im Urteil getroffenen Feststellungen alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre weiteren Ansprüche entscheiden. Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens wegen weiterer Preiserhöhungen, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Sie es wesentlich einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Musterfeststellung kann außerdem verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Sammelklage beteiligen, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.

Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?

Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und der Klage angeschlossen haben.

Tipps und weitere Unterstützung

Warum sollte ich den Preiserhöhungen auch selbst widersprechen?

Ein Widerspruch gegen die Preiserhöhungen sichert Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechte als Verbraucher:in abzusichern. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass Kund:innen einer Preiserhöhung binnen drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Abrechnung widersprechen müssen, wenn sie die Unwirksamkeit der Preisanpassung gerichtlich geltend machen wollen.

Wir sind zwar der Auffassung, dass bereits durch die Teilnahme an der Klage des vzbv ein solcher Widerspruch hinreichend zum Ausdruck gebracht wird. Für den Fall, dass die Gerichte dem jedoch nicht folgen, sollten Sie vorsorglich noch einen gesonderten Widerspruch erklären.

Wie erkläre ich den Widerspruch?

Sie sollten sich schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an E.ON wenden. Sie können sich dabei an einem Muster-Widerspruchsschreiben orientieren. Sie können sich den Text kopieren, anpassen und diesen etwa als Brief per Post an E.ON schicken.

Wichtig ist, dass Sie den Zugang des Widerspruches belegen können. Das ist entweder mit einer Antwort auf Ihre E-Mail möglich oder mit bei einem Einwurfeinschreiben mit dem Beleg der Post.

Welchen Inhalt sollte der Widerspruch haben?

Obwohl eine Begründung des Widerspruchs nicht zwingend erforderlich ist, empfehlen wir unter Bezugnahme auf § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV auf die Unwirksamkeit Ihrer Preisanpassungsklausel hinzuweisen. Ferner sollten Sie in dem Schreiben unbedingt die eigene Vertrags- bzw. Kundennummer angeben.

Für eine Orientierung bezüglich der genauen Formulierung können Sie das Musterschreiben nutzen.

Welche Frist muss ich für den Widerspruch beachten?

In zeitlicher Hinsicht ist zu beachten, dass eine Preiserhöhung, welcher drei Jahre lang nicht widersprochen wurde, als vereinbart gilt. Dies ergibt sich aus einer Vorgabe des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 6. Juli 22, VIII ZR 28/21 und VIII ZR 155/21 „Drei-Jahres-Lösung“).

Beispiel: 

Sie haben den Fernwärmevertrag 2005 geschlossen. Die darin enthaltene Preisanpassungsklausel ist unwirksam.

Die Rechnung erhalten Sie immer am 15. Januar für das Folgejahr. Heute ist der 23. August 2024. Bislang haben Sie keinen Widerspruch erklärt.

Nach der 3-Jahres-Lösung können Sie noch allen Preiserhöhungen widersprechen, die erstmals in der Rechnung vom 15. Januar 2022 berücksichtigt wurden. Sollten die Preise bereits im Jahr 2020 besonders hoch gewesen sein, wäre dies nicht mehr angreifbar.

Warum sollte ich E.ON auch selbst zur Erstattung auffordern?

Wenn Sie an der Klage teilnehmen und von E.ON parallel die überzahlten Beträge selbst zurückfordern, können Sie zusätzlich einen Anspruch auf Verzugszinsen erhalten.

Wie fordere ich die Erstattung ein?

In Ihrem Rückforderungsschreiben sollten Sie die Erstattung des aufgrund der Preiserhöhung zu viel gezahlten Betrags fordern. Die Rückforderung können Sie auch direkt zusammen mit Ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhungen geltend machen. Das Musterschreiben enthält dazu einen Absatz.

Setzen Sie E.ON am besten eine Zahlungsfrist von 14 Tagen und warten Sie die Reaktion ab. Wenn das Unternehmen die Zahlung eindeutig verweigert, tritt damit aus unserer Sicht der Verzug ein – spätestens jedoch nach Ablauf der Zahlungsfrist.

Muss ich den Erstattungsbetrag genau berechnen?

Aus unserer Sicht ist genügt es, wenn Sie sich bei der Zahlungsaufforderung auf die unzulässige Preisanpassungsklausel und die fehlerhaften Abrechnungen beziehen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie den Rückzahlungsbetrag auch genau angeben. Ihr Rückzahlungsanspruch für das jeweilige Abrechnungsjahr ergibt sich dabei grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen abgerechneten Preis und dem zuletzt wirksam vereinbarten Preis. Welcher Preis als „zuletzt vereinbart“ gilt, bestimmt sich nach der 3-Jahres-Lösung des BGH. Orientieren Sie sich hierzu gerne am Beispiel unter Welche Frist muss ich für den Widerspruch beachten?

Um die Rückzahlung für ein abgerechnetes Vertragsjahr zu berechnen, können Sie folgende Formel verwenden:

Rückzahlungsbetrag = (Abgerechneter Preis - Vertragsgemäßer Preis) × Verbrauch

Wo finde ich Unterstützung bei der Anmeldung im Klageregister?

Je nachdem, aus welchem Bundesland Sie kommen, unterstützen Sie die Verbraucherzentralen bei der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Verbraucherzentralen eine solche Beratung anbieten und für diesen Service Gebühren anfallen können. Erfragen Sie beides am besten Ihrer Verbraucherzentrale.

Sind Sie Mieter ohne eigenen Fernwärmevertrag, empfehlen wir Ihnen sich an Ihre lokale Mietervereinigung zu wenden.