Wer eine Wohnung oder eine Immobilie sucht, kann für die Suche einen Makler beauftragen. Gut zu wissen: Makler dürfen keine Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. April 2023 - I ZR 113/22). In dem vom BGH beurteilten Fall schlossen die Parteien einen Makler- und Reservierungsvertrag, mit dem sich der Makler verpflichtete, das Grundstück gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem festgelegten Datum exklusiv für die Kläger vorzuhalten. Die Kläger nahmen vom Kauf Abstand und verlangten von der Beklagten die Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Der BGH gab ihnen Recht.
Haben Sie eine "Reservierungsgebühr" an einen Makler gezahlt?
Wenn Sie eine „Reservierungsgebühr“ an ein Maklerunternehmen gezahlt haben, können Sie einen Anspruch auf Rückzahlung haben. Machen Sie Ihren Anspruch mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale geltend.
Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes können sich die Makler in aller Regel nicht auf die Verjährung von drei Jahren berufen. Diese Verjährungsfrist beginnt erst, wenn die betroffenen Verbraucher:innen erfahren, dass die Reservierungsgebühr rechtswidrig war.