Das Wichtigste in Kürze
- Laut Bundesgerichtshof haben Sparkassen bei Prämiensparverträgen häufig Zinsen falsch berechnet.
- Verbraucher:innen können Nachzahlung verlangen. Ende 2021 droht Verjährung.
- Verbraucher:innen können sich an Musterfeststellungsklage beteiligen und Verjährung hemmen.
„Viele Sparkassen haben in den vergangenen Jahren massenhaft Prämiensparverträge gekündigt. Bei Verträgen, die im Jahr 2018 endeten, droht mit Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Nachzahlungsansprüche“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Der vzbv prüft Musterfeststellungsklagen gegen weitere Sparkassen, damit auch deren Kund:innen unkompliziert ihre Ansprüche klären und die Verjährung hemmen können.
vzbv prüft Klagen gegen mehrere Sparkassen
Der Verband sucht Kund:innen
- der Sparkasse Märkisch-Oderland (Brandenburg),
- der Sparkasse Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) sowie
- der Kreissparkasse Stendal (Sachsen-Anhalt).
Diese Sparkassen haben in großem Umfang die Prämiensparverträge im Jahr 2018 beendet.
Die Musterfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn sich mindestens 50 Verbraucher:innen an der Klage beteiligen. Deswegen kann der vzbv die Klage nur dann erheben, wenn sich eine ausreichende Anzahl an Betroffenen bei ihm meldet. Durch die Beteiligung an der Klage entstehen Verbraucher:innen keine Kosten oder sonstigen Verpflichtungen. Die Kosten der Musterfeststellungsklage trägt der vzbv.
Verbraucher, die bereit sind an der Klage teilzunehmen, können unter www.sammelklagen.de/praemiensparen ihre Daten und Unterlagen übermitteln.
Verbraucher:innen können noch mitmachen
Gegen einige Sparkassen laufen bereits Musterfeststellungsklagen. Kund:innen der Saalesparkasse, der Sparkasse Nürnberg und der Stadtsparkasse München können sich aktuell noch in die Klageregister eintragen lassen, damit ihre Ansprüche nicht verjähren. Informationen zu den Anmeldemöglichkeiten finden Verbraucher:innen auf diesen Seiten:
www.sammelklagen.de/praemiensparen