Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben.
Stand:
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

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Termine

  • Mittwoch, 29. Juli 2020
    Wir klagen
    Der vzbv reicht beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Nürnberg ein
  • Mittwoch, 9. September 2020
    Registereröffnung
    Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen.
  • Montag, 9. November 2020
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Donnerstag, 12. Mai 2022
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Freitag, 13. Mai 2022
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Dienstag, 24. Oktober 2023
    Zweite mündliche Verhandlung
    Die zweite mündliche Verhandlung fand am 24.10.2023 statt.
  • Mittwoch, 28. Februar 2024
    Bayerische Oberste Landesgericht erlässt Urteil
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Mittwoch, 6. März 2024
    Revisionsverfahren
    vzbv und die Sparkasse Nürnberg legen beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
  • offener Zeitpunkt
    BGH erlässt Urteil
    Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.


Häufig gestellte Fragen


Aktuelle Meldung zur Klage

Sparkasse Nürnberg

Sparkasse Nürnberg: vzbv wird Urteil prüfen lassen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat zu den Prämiensparverträgen der Sparkasse Nürnberg geurteilt: Die Sparkasse Nürnberg hat Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet. Das Gericht wich bei der Berechnungsmethode von Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband lässt das Urteil deshalb vom BGH prüfen.

Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern
Fragen zu dem Klageverfahren beantwortet die Verbraucherzentrale Bayern an ihrem Infotelefon zum Ortstarif. Zu erreichen ist dieses dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.