Das Wichtigste in Kürze
- Eventim hält bei Erstattung von Tickets Gebühren ein.
- Betroffene können ihren Fall online melden.
- Wenn genügend Fälle zusammenkommen, wird der vzbv aktiv.
„Unzählige Veranstaltungen wurden in den vergangenen Jahren abgesagt. Selbst wenn die vereinnahmten Gebühren im Einzelfall nur wenige Euro betragen, dürfte damit eine enorme Gesamtsumme zusammenkommen, die Eventim einbehält“, erklärt Patrick Langer, Rechtsreferent beim vzbv. „Wir wollen erreichen, dass das Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern diese Beträge erstattet“, so Langer.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte vor dem Landgericht München bereits erfolgreich gegen eine AGB-Klausel des Anbieters geklagt. Eventim behält aber weiterhin Gebühren ein.
Ärger bei Erstattungen und Gutscheinen
Bei Veranstaltungsabsagen oder -verlegungen erstattete Eventim in auffällig vielen Fällen zwar den Ticketpreis, aber nicht gezahlte Gebühren. Das Unternehmen meint, dass es sich bei diesen Gebühren um Entgelte für Leistungen handelt, die durch den Veranstalter und Eventim erbracht wurden und damit nicht zu erstatten seien. Das sieht der vzbv anders.
Außerdem haben Verbraucher:innen statt einer Erstattung Veranstaltungsgutscheine in zu geringer Höhe erhalten. Das Gesetz sieht dagegen vor, dass der Wert eines Gutscheins den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen muss. Seit dem 01.01.2022 können Betroffene Inhaber:innen die Auszahlung von Gutscheinen verlangen. Der vzbv meint, dass in beiden Fällen Eventim den vollständigen Ticketpreis erstatten muss.
vzbv sucht Betroffene und Fälle
Der vzbv ruft Verbraucher:innen auf, online ihren Fall zu schildern. Der Verband kann erst dann gegen Eventim klagen, wenn sich genügend Betroffene beim vzbv melden und er konkrete Fälle prüfen konnte.
Betroffene können hier ihren Fall schildern:
Aufruf zu eventim