Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Stand:
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

 

So profitieren Sie von der Klage gegen die Sparkasse KölnBonn:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen Sparkasse KölnBonn mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Verbraucher:innen die bisher noch nichts unternommen haben, um die streitgegenständlichen Kontogebühren von der Sparkasse KölnBonn zurück zu bekommen, sollten sich zur Sicherheit rechtzeitig im Register anmelden.

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Donnerstag, 9. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse KölnBonn beim Oberlandesgericht Hamm ein.
  • Montag, 10. Januar 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Donnerstag, 10. März 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Mittwoch, 5. März 2025
    Verhandlung über Ruhen des Verfahrens
    Das Gericht beschließt die Fortsetzung des Verfahrens und kündigt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
  • Montag, 26. Mai 2025
    Mündliche Verhandlung - Letzte Chance zur Anmeldung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Das ist der letzte Tag, an dem Betroffene sich noch im Register für die Klage anmelden können. Es ist jedoch sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Die Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen


Aktuelle Meldung zur Klage

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Sparkasse KölnBonn: Gericht wartet Entscheidung gegen Berliner Sparkasse ab

Das Oberlandesgericht Hamm hat die für den 26. Februar 2024 geplante mündliche Verhandlung der Klage gegen die Sparkasse KölnBonn abgesagt. Die Prozessparteien haben übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens beantragt, um die Entscheidung in dem sehr ähnlichen Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Berliner Sparkasse abzuwarten.