Was Betroffene jetzt wissen müssen
- Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof kann einige Zeit dauern.
- Betroffene können sich für die Klage nicht mehr an- oder abmelden.
- Angemeldete Verbraucher:innen brauchen nichts unternehmen. Deren Ansprüche verjähren während des Gerichtsprozesses nicht.
Im Zinsstreit mit der Saalesparkasse geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in die nächste Instanz. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom 8. Februar 2023 konnte der vzbv bereits einen Teilerfolg für gekündigte Prämiensparer:innen gegen die Saalesparkasse erzielen. Da das Urteil aber hinter den Forderungen des vzbv zurückbleibt, hat er beim Bundesgerichtshof (BGH) nun Revision eingelegt. Das höchste deutsche Zivilgericht soll die vom OLG formulierten Vorgaben für die Zinsberechnung überprüfen. Ziel ist, dass Sparer:innen höhere Nachzahlungen von der Saalesparkasse erhalten.
Ansprüche angemeldeter Sparer:innen verjähren nicht während des Verfahrens
Die Prüfung des Bundesgerichtshofs kann einige Zeit dauern. Für angemeldete Sparer:innen besteht kein Handlungsbedarf: ihre Anmeldung zur Klage gilt weiter. Ihre Ansprüche können nicht verjähren, solange das Verfahren andauert. Neue Anmeldungen zu dem Verfahren sind allerdings nicht mehr möglich.
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