Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können.
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Termine
Montag, 29. November 2021 Wir klagen Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht gegen Parship Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein.
Montag, 24. Januar 2022 Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
Donnerstag, 24. März 202 Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet Mindestens 50 Verbraucher:innen müssen sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft. 493 Verbraucher:innen haben sich zu diesem Stichtag angemeldet.
Mittwoch, 20. September 2023 Letzte Chance zur Anmeldung Betroffene können sich bis spätestens heute zur Klage anmelden.
Donnerstag, 21. September 2023 Erste mündliche Verhandlung Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
Donnerstag, 26. Oktober 2023 Oberlandesgericht erlässt Urteil Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
Donnerstag, 2. November 2023 Revisionsverfahren Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
offener Zeitpunkt Prozessende Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.
Häufig gestellte Fragen
Was hat das Oberlandesgericht Hamburg am 26. Oktober 2023 entschieden?
In seinem Urteil hat das Gericht festgestellt, dass die Klauseln zur Vertragsverlängerung, die Parship für Vertragsschlüsse bis zum 28.02.2022 verwendet hat, unzulässig sind, wenn der Vertrag eine Erstlaufzeit von maximal einem Jahr hatte. Bei Verträgen, die schon von Anfang an länger laufen sollten – also insbesondere 2-Jahres-Verträgen – hält das Gericht die Verlängerungsklausel für rechtmäßig. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht abgelehnt.
Kann ich mich der Klage noch anschließen?
Nein, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Wie geht es nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg weiter?
Das Oberlandesgericht war in erster Instanz zuständig. Der vzbv hat das Urteil inzwischen dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Er wird nun abschließend entscheiden.
Wann wird es die verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs geben?
Das kann durchaus ein oder mehrere Jahre dauern. Während dieser Zeit können die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher:innen aber nicht verjähren.
vzbv lässt Urteil gegen Parship durch Bundesgerichtshof prüfen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kämpft vor dem Bundesgerichtshof weiter für die Rechte der Parship-Kund:innen. Unter anderem hatte das Oberlandesgericht Hamburg den Nutzern der Online-Partnervermittlung das Recht verwehrt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Nach Ansicht des vzbv haben sie ein Recht dazu.